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Berufskolleg und Internat

Sind Sie auf der Suche nach einer umfassenden Unterstützung für Jugendliche und junge Erwachsene mit Förderbedarf, die ihre berufliche Zukunft gestalten wollen? 

Mit dem Internat Haus Rheinfrieden und dem Nell-Breuning-Berufskolleg in Rhöndorf bieten wir Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Förderbedarf verschiedene Bildungswege und gleichzeitig Wohnraum an. Unser Anliegen ist es, alle Schüler:innen und Bewohner:innen individuell zu fördern mit dem Ziel der selbstständigen Lebensführung und einem fließenden Übergang von der Schule in eine berufliche Perspektive.


Gemeinsam Wohnen und Lernen

Das Nell-Breuning-Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung bietet eine umfassende und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Unterstützung für Jugendliche und junge Erwachsene mit Förderbedarf. Durch eine enge Zusammenarbeit mit dem Internat Haus Rheinfrieden ermöglichen wir nicht nur eine optimale schulische Ausbildung, sondern auch ein förderliches Wohnumfeld, das die ganzheitliche Entwicklung der Schüler:innen unterstützt. 
Auf den Detailseiten erhalten Sie weitere Informationen des jeweiligen Leistungsangebotes:

Nell-Breuning-Berufskolleg

Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung mit dem Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung

Internat Haus Rheinfrieden

Selbstbestimmtes Wohnen im Internat oder einer unserer beiden Außenwohngruppen

Terminkalender 2024

Hier finden Sie unsere Termine in der ganzjährigen Übersicht:

Zur Terminübersicht

Studienförderung Rheinfrieden

Im Jahre 1963 beschloss der Verband Katholischer Erzieher Nordrhein, die „Studienförderung Rheinfrieden e.V.“ zu gründen und ihr die Verwaltung des Vermögens des Hauses „Rheinfrieden“ zu übertragen.

Seit 1952 dient das Haus „Rheinfrieden“ körperbehinderten Jugendlichen als Schule und Internat. In der Trägerschaft der Josefs-Gesellschaft, Köln, ist hier eine moderne Ausbildungsstätte entstanden.

Die Überschüsse aus der Verwaltung des Vermögens stehen der satzungsmäßigen Nutzung zur Verfügung (z.B. zinslose Darlehen). Die in den Jahren 2009 und 2021 geänderte Satzung nennt als förderungswürdigen Personenkreis Eltern von Studierenden aller Lehrämter, Theologie und Sozialpädagogik an wissenschaftlichen Hochschulen und Fachhochschulen.

Die Mitgliedschaft im VBE (Nachfolge-Organisation des Katholischen Lehrerverbandes) und der Wohnsitz im Gebiet der ehemaligen Rheinprovinz werden vorausgesetzt. Bei besonders guten Noten im ersten Staatsexamen können bei bestimmten Voraussetzungen die zunächst gewährten zinslosen Darlehen in Stipendien umgewandelt werden.

Weiterhin können gefördert werden:

a) Wissenschaftliche Arbeiten von Studierenden, von Lehrern und Wissenschaftlern durch finanzielle Unterstützung (Promotion, Dissertation, Master-, Bachelor-Arbeiten u.ä.) unter besonderer Berücksichtigung pädagogischer, theologischer, fachdidaktischer und sozialpädagogischer Studien.
b) Fort- und Weiterbildung für Lehrer (Lehrerfortbildung des VBE in den ehemaligen Bezirken).

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