Haus Rheinfrieden, Rhöndorf
Ihr habt euch bereits für eine Ausbildung im sozialen Bereich entschieden, seid aber noch unsicher in welche Richtung es gehen soll und welcher Abschluss der richtige sein könnte?
Wir kennen eure Fragen und haben deswegen die passenden Antworten zusammengestellt!
Bei uns sammelt ihr praktische Erfahrungen, wendet während der Ausbildung erlerntes theoretisches Wissen im täglichen Umgang mit Menschen mit Behinderung an und schärft sowohl euer berufliches, als auch persönliches Profil!
Unser Angebot umfasst die beiden Ausbildungsgänge zum/zur:
- Heilerziehungspfleger/in und
- Erzieher/in
Heilerziehungspfleger/in
Die Ausbildung setzt sich die Sicherung und Förderung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderung zum Ziel. Dazu gehört, diesen Menschen als verantwortungsvolle Fachkraft die Teilhabe am persönlichen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Es handelt sich um eine dreijährige Berufsausbildung, die in zwei Formen verfügbar ist.
Ausbildungsform 1
- dreijährige praxisorientierte Form, d.h. parallel zum Berufsschulunterricht (2 Tage die Woche) besteht ein Beschäftigungsverhältnis in einem Ausbildungsbetrieb (3 Tage die Woche)
- zusätzlich zum Unterricht findet pro Quartal ein dreitägiger Blockunterricht statt
- Berufsabschluss: „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“/ „staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ (anerkannte Pflegefachkraft in der Eingliederungs- und Behindertenhilfe)
Ausbildungsform 2
- die ersten beiden Jahre der dreijährigen Berufsausbildung erfolgen in Form von fachtheoretischem Schulunterricht in Vollzeit
- innerhalb dieser zwei Jahre muss ein 16-wöchiges Praktikum abgeleistet werden
- an die ersten zwei Jahre schließt sich ein einjähriges Berufspraktikum an, welches schulisch begleitet wird
Voraussetzungen
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) und
der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung, z.B. Kinderpfleger/in, Sozialassistent/in
- oder: Abschluss einer zweijährigen Höheren Berufsfachschule oder Fachoberschule für Gesundheit und Soziales
- oder: Abitur und Nachweis über eine einjährige Tätigkeit im sozialen Bereich
- oder: Berufsausbildung im nichtsozialen Bereich, wenn die Ausbildung Relevanz hat für die Arbeit im sozialen Bereich
- oder: Abitur und Nachweis über eine einjährige Tätigkeit im sozialen Bereich
- oder: Fachhochschulreife mit Praktikum im Sozial-/Gesundheitswesen
- oder: eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren
Erzieher/in
Der Beruf des Erziehers konzentriert sich auf die Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung. Bei uns beinhaltet dies im Besonderen die Fokussierung auf Menschen, die beispielsweise an Autismus, körperlichen Störungen, Aufmerksamkeits- oder Hyperaktivitätsstörungen leiden und deswegen eines erhöhten Maßes an Toleranz und Geduld bedürfen. Das Ziel des Erziehers ist mithilfe von Betreuung und individueller Förderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen und somit neue Perspektiven zu schaffen.
Rahmenbedingungen
- dreijährige Ausbildung, davon zwei Jahre fachtheoretisch (inkl. theoretischer Prüfung)
- anschließend einjähriges Berufspraktikum (inkl. praktischer Prüfung)
- der praktische Teil kann bis zu einem halben Jahr verkürzt werden, bei vorheriger dreijähriger Arbeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder in einer Einrichtung der Behindertenhilfe
Voraussetzungen
- Fachoberschulreife (Realschulabschluss) bei vorheriger einschlägiger Berufsausbildung, z.B. staatlich geprüfte/r Sozialhelfer/in, Heilerziehungspfleger/in, Kinderpfleger/in
- keine berufliche Ausbildung nötig, wenn ein Abschluss der höheren Berufsfachschule des Sozialwesens oder der Fachschule des Sozialwesens bereits vorliegt
- bei Abitur reicht der Nachweis der Erfahrung in diesem Tätigkeitsbereich, z.B. durch Praktikum
- Nachweis der Eignung mit einem Führungszeugnis